Dieter Axmann
Fachanwalt & Strafverteidiger
Hohe Strasse 11
44139 Dortmund
Tel. 0231 / 39603700
Fax. 0231 / 53314420
NOTFALLNUMMER 0151 / 21822975
- Sie werden einer Straftat beschuldigt?
- Die Polizei hat Sie vorgeladen?
In einer solchen Situation benötigen Sie einen hochkompetenten und erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht in Gelsenkirchen.
- Jahrzehntelange Erfahrung
- Höchste Spezialisierung
- Kompromissloser Einsatz für den Mandanten
- Strafverteidigung mit Leidenschaft
Mein spezialisiertes Fachwissen und jahrzehntelange Erfahrung im Strafrecht sind Ihr Garant für hochqualifizierte Strafverteidigung. Als Anwalt für Strafrecht vertrete ich Ihre Interessen kompromisslos und aus Leidenschaft.
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Sie werden einer Sexualstraftat beschuldigt?
Rechtsanwalt Axmann verfügt über nachgewiesene Spezialkenntnisse im Sexualstrafrecht, die weit über das hinausgehen, was Sie von einem „normalen“ Fachanwalt im Strafrecht erwarten können. Rechtsanwalt Axmann hat diese Kenntnisse nachgewiesen und überprüfen lassen und ist berechtigt, die Zusatzbezeichnung „Experte für Sexualstrafrecht“ zu führen.
Das Sexualstrafrecht hat Eigenarten und Besonderheiten, die es vom übrigen Strafrecht unterscheidet. Beauftragen Sie beim Vorwurf eines Sexualdeliktes daher nicht nur einen Fachanwalt für Strafrecht, sondern einen Experten für Sexualstrafrecht.
Die entscheidenden Weichen eines Strafverfahrens werden oftmals ganz am Anfang gestellt! Als erfahrener Fachanwalt für Strafrecht schützt Rechtsanwalt Axmann Sie vor den Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden. Vertrauen Sie nicht darauf, dass die Vorwürfe sich schon von selbst klären würden. Dieses Vertrauen wurde schon oft enttäuscht!
Ein erfahrener Strafverteidiger kann bereits im Ermittlungsverfahren oftmals durch eine Schutzschrift den Tatverdacht entkräften und die Einstellung des Verfahrens erreichen. Sobald Sie von einem Verfahren gegen sich erfahren, kann es nur einen Rat geben: Kontaktieren Sie unverzüglich einen Fachanwalt für Strafrecht!
Selbst wenn keine Einstellung des Verfahrens erreicht werden kann, bieten sich dem im Strafrecht erfahrenen Anwalt im Ermittlungsverfahren zahlreiche Optionen, das spätere Strafverfahren positiv zu beeinflussen. Ist die staatsanwaltschaftliche Anklageschrift bereits zugestellt, gibt es auch im sogenannten Zwischenverfahren immer noch Chancen, die gerichtliche Hauptverhandlung zu vermeiden.
Ist die Haupthandlung nicht mehr zu vermeiden, verteidigt Rechtsanwalt Axmann Sie bedingungslos und vorbehaltsfrei. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen stehe ich als engagierter Fachanwalt für Strafrecht für Ihre Rechte ein.
Unter Ausnutzung sämtlicher strafprozessualer Möglichkeiten verschaffe ich Ihnen Gehör und trete als Ihr Anwalt konsequent dafür ein, dass eine Schuld zweifelsfrei nachgewiesen werden muss.
Mit Urteilsverkündung ist das Strafverfahren noch lange nicht beendet und eine Schuld tatsächlich bewiesen. Gegen Urteile des Amtsgerichts Gelsenkirchen lässt sich Berufung oder Revision einlegen. Die Berufung ist eine neue Tatsacheninstanz gegen amtsgerichtliche Urteile, zuständig ist das Landgericht. Bei der Revision im Strafrecht handelt es sich um ein rein formelles Verfahren.
Rechtsanwalt Axmann hat in seiner langjährigen Tätigkeit als Strafverteidiger zahlreiche Revisionen erfolgreich geführt und konnte so vielfach die Aufhebung des Urteils und erneute Verhandlung des Verfahrens erreichen. Die effektive Vorbereitung einer erfolgreichen Revision setzt bei der konsequenten Verteidigung durch einen auch im Revisionsrecht erfahrenen Anwalt in der Hauptverhandlung an.
Bei allen strafrechtlichen Anschuldigungen, aber insbesondere bei Beschuldigung eines Sexualdeliktes, ist schnelles Handeln gefragt. Zögern Sie nicht, einen Experten zu kontaktieren.
Rechtsanwalt Axmann steht Ihnen auf seinem Spezialgebiet, dem Sexualstrafrecht und als Anwalt für Strafrecht jederzeit zur Seite.
Rechtsanwalt Axmann ist seit Jahrzehnten als Anwalt für Strafrecht tätig. Er verfügt über detailliertes strafrechtliches Fachwissen über umfangreiche Erfahrung im Umgang mit Gerichten und Staatsanwaltschaften. Diese Erfahrung kann nur eine langjährige strafrechtliche Praxis vermitteln und ist durch nichts zu ersetzen.
Als Fachanwalt für Strafrecht zeichnet sich Rechtsanwalt Axmann durch substantiierte, umfassende und tiefgreifende Fachkenntnisse im Strafrecht aus.
Die nachgewiesenen Spezialkenntnisse im Sexualstrafrecht garantieren ein Expertenwissen, das weit über dem normalen, von einem Fachanwalt für Strafrecht zu erwartenden Maß liegt.
Rechtsanwalt Axmann tritt den Strafverfolgungsbehörden auf Augenhöhe entgegen und setzt sich durchsetzungsstark und kompromisslos für die Rechte seiner Mandanten ein.
Der Mandant als Mensch steht bei meiner Tätigkeit als Anwalt für Strafrecht immer im Vordergrund. Dies gilt unabhängig von der Art des vorgeworfenen Delikts. Verteidigung im Strafrecht ist für mich auch immer Leidenschaft.
Sehen Sie sich mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert? Ist ein Angehöriger in Haft? Bei mir sind Sie richtig! Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger habe ich langjährige Erfahrung im Strafrecht. Alle Haupt- und Nebenbereiche des Strafrechts sind mir bestens geläufig. Nehmen Sie umgehend telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu mir auf:
Als Fachanwalt für Strafrecht verfüge ich über umfassende Kenntnisse im Strafrecht. Außer in meinem Spezialgebiet, dem Sexualstrafrecht verteidige ich gegen Vorwürfe aus dem allgemeinen Strafrecht, strafrechtlichen Nebengebieten sowie in der Berufung und Revision im Strafrecht.
Für mich steht immer der Mandant als Mensch im Vordergrund, nicht das Delikt. Als Ihr Anwalt verteidige ich Sie kompetent, empathisch, vorurteilsfrei und durchsetzungsstark.
Das Sexualstrafrecht unterscheidet sich wesentlich von allen anderen strafrechtlichen Rechtsgebieten. Aufgrund langjähriger, schwerpunktmäßiger, praktischer Tätigkeit in der Verteidigung im Sexualstrafrecht und konsequente Weiterbildung verfüge ich über nachgewiesene Spezialkenntnisse im Sexualstrafrecht.
Meine Spezialkenntnisse im Sexualstrafrecht gehen weit über das hinaus, was Sie von einem Fachanwalt für Strafrecht üblicherweise erwarten können. Im Sexualstrafrecht stehe ich Ihnen gegen Anschuldigungen wie sexuellem Übergriff, sexueller Nötigung, Vergewaltigung, sexuellem Missbrauch oder Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie als Ihr Anwalt für Strafrecht hoch qualifiziert auch in Gelsenkirchen und bundesweit zur Seite.
Zu den Delikten aus dem allgemeinen Strafrecht zählen u.a. Körperverletzung, Diebstahl, Raub, Betrug und Tötungsdelikte. Mit langjähriger Erfahrung und Expertise entwickelt Rechtsanwalt Axmann effektive Verteidigungsstrategien für seine Mandanten, um ihre Rechte zu schützen.
Mit der Verkündung des strafrechtlichen Urteils beginnt die einwöchige Rechtsmittelfrist. Nutzen Sie diese Frist! Gegen erstinstanzliche Urteile des Amtsgerichts kann die Berufung eingelegt werden. Die Revision ist das Rechtsmittel gegen landgerichtliche Urteile. Die Revision muss begründet werden. Diese Begründung muss zwingend von einem Anwalt erfolgen. Rechtsanwalt Axmann legt als Fachanwalt für Strafrecht für Sie die Berufung ein. In seiner langjährigen Tätigkeit als Strafverteidiger hat Rechtsanwalt Axmann zahlreiche Revisionen erfolgreich geführt.
Rechtsanwalt Axmann, Fachanwalt für Strafrecht, ist ihr kompetenter Ansprechpartner bei den strafrechtlichen Nebengebieten, wie dem Betäubungsmittelstrafrecht, Steuerstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Jugendstrafrecht. Die Entwicklung individueller Verteidigungsstrategien, um Ihre Interessen zu wahren, zeichnen Rechtsanwalt Axmann aus.
Dank der Nähe meiner Kanzlei für Strafrecht zu Gelsenkirchen schütze und wahre ich als Fachanwalt für Strafrecht Ihre Rechte durch kompetente Verteidigung auch in Gelsenkirchen. Kontaktieren Sie meine Strafrechtskanzlei noch heute und gewährleisten so Ihre bestmögliche Verteidigung!