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8 Monate mit Bewährung statt bis zu 15 Jahre

bei Vorwurf sexuellen Übergriffs, sexueller Nötigung und Vergewaltigung in zwei besonders schweren Fällen

 

Die Staatsanwaltschaft Dortmund klagte den Mandanten wegen sexuellen Übergriffs, sexueller Nötigung und Vergewaltigung in zwei besonders schweren Fällen an. Dies hätte im Falle der Verurteilung einen Regel-Strafrahmen von 1 bis 15 Jahren für jede Tat bedeutet.

Die Verhandlung fand vor dem Amtsgericht Dortmund - Jugendschöffengericht - statt.

Im Rahmen der Hauptverhandlung hat sich herausgestellt, dass eine Tat nicht stattgefunden hat und für die andere Tat der besonders schwere Fall, wie von der Staatsanwaltschaft angenommen, nicht haltbar war, sodass der Mandant letztendlich wegen einer Tat gem. § 177 Abs. 1 StGB, welcher einen Strafrahmen von 6 Monaten bis 5 Jahren vorsieht, zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten zur Bewährung verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft Dortmund legte gegen dieses Urteil Berufung ein. In der Berufungshauptverhandlung hat die Staatsanwaltschaft die Berufung zurückgenommen.

 

Dieter Axmann
Rechtsanwalt Strafverteidiger Dortmund

 

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