Dieter Axmann
Fachanwalt & Strafverteidiger
Hohe Strasse 11
44139 Dortmund
Tel. 0231 / 39603700
Fax. 0231 / 53314420
NOTFALLNUMMER 0151 / 21822975
Durch die Qualifikation als Fachanwalt für Strafrecht und wegen der Überschneidungen zum Verkehrsrecht ist Herr Rechtsanwalt Dieter Axmann auch im Bereich des Verkehrsrechts Ihr kompetenter Ansprechpartner und Interessenvertreter.
Aus diesem Grund befasst sich Rechtsanwalt Axmann neben seiner Tätigkeit als Fachanwalt für Strafrecht als Rechtsanwalt seit Jahren für seine Mandanten erfolgreich mit dem Verkehrsrecht. Darüber hinaus ist er auch Ansprechpartner für die Bereiche Verkehrsstrafrecht, Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, Verkehrsunfallrecht und der Regulierung von Verkehrsunfällen.
Es ist daher empfehlenswert, sich bei verkehrsrechtlichen Fragen an Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Herrn Dieter Axmann aus Dortmund, zu wenden.
Das Verkehrsrecht zählt zu den Rechtsgebieten, mit denen Menschen tagtäglich zu tun haben. Jeder von uns ist täglich als Fahrer eines Kraftfahrzeugs, als Fahrradfahrer oder auch als Fußgänger Teilnehmer im Straßenverkehr. Das Tätigkeitsspektrum eines Rechtsanwalts im Verkehrsrecht ist weitreichend und umfasst mitunter:
Durch die Hilfe von Rechtsanwalt Axmann haben Sie bei der Unfallregulierung einen Verteidiger an Ihrer Seite, der Interessen bei gegnerischen Versicherungen durch langjährige Erfahrung und mit Verhandlungsgeschick zielsicher vertritt.
Folgenden Punkten im Verkehrsrecht sollten Sie besondere Aufmerksamkeit schenken:
Von den Gerichten und Versicherern ist anerkannt, dass die Regulierung eines Verkehrsunfalls für den Geschädigten ohne rechtsanwaltliche Hilfe nicht möglich ist. Nur ein kompetenter Rechtsanwalt die komplizierten verkehrsrechtlichen Zusammenhänge und die oftmals rechtlich schwierige Regulierung eines Verkehrsunfalls sachgerecht bearbeiten. Die Kosten Ihres Rechtsanwaltes sind von dem Unfallgegner bzw. dessen KFZ Haftpflichtversicherung zu tragen.
Durch die gestiegene Anzahl an Verkehrsteilnehmern häuft sich ebenso die Anzahl an Verkehrsunfällen. Unfälle (auch wenn es sich „nur“ im kleine handelt) sind für jeden unangenehm. Jedoch kann es gerade für noch junge Fahrer besonders stressig werden, mangels Erfahrung zu entscheiden, wie nun am besten vorzugehen ist. Rechtsanwalt Axmann weist darauf hin, dass bereits ein vermeintlich „unbedeutender“ Verkehrsunfall schnell zu einem Verfahren wegen Unfallflucht führen kann. Kritisch wird es ebenfalls, wenn Verkehrsunfälle in Zusammenspiel mit Alkohol oder anderen als Drogen klassifizierten Suchtstoffen stattfinden.
Sollten Sie Beteiligter eines Verkehrsunfalles sein, so ist die Sicherung der Unfallstelle Ihre Pflicht. Dazu gehören das Aufstellen des Warndreiecks, Einschalten der Warnblinker und ggf. Erste-Hilfe-Leistung sowie Benachrichtigung des Rettungsdienstes. Der erste Schritt zur späteren Unfallregulierung ist die Benachrichtigung der Polizei. Sollte Ihr Unfallbeteiligter keine Polizei wünschen und Ihnen womöglich auch die persönliche Regulierung des Verkehrsunfalls versprechen, ist Vorsicht geboten. Nach Erfahrung von Rechtsanwalt Axmann sind dies Anzeichen dafür, dass Ihr Unfallgegner kein Interesse daran hat an einer späteren Unfallregulierung mitzuwirken.
Insofern bleibt es auch hier dabei: Der erste Schritt zur späteren Unfallregulierung ist die Benachrichtigung der Polizei.
Rechtsanwalt Axmann weist ausdrücklich darauf hin, keinesfalls Schuldeingeständnisse zu machen. Weitere Schritte sollten nur mit einem im Bereich der Unfallregulierung qualifizierten Rechtsanwalt für das Verkehrsrecht geschehen.
Sind Sie Geschädigte/r eines Verkehrsunfalls? Geht es um die Abwehr von Ansprüchen oder ist die Schuldfrage unklar?
Unabhängig von der Frage ob es sich nur um einen "kleinen Sachschaden" oder um einen Verkehrsunfall mit Personenschäden handelt: Der im Verkehrsunfallrecht erfahrene Dortmunder Rechtsanwalt Dieter Axmann steht bei der Klärung der Schuldfrage und Abwehr bzw. Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach einem Verkehrsunfall zur Seite.
Auch wenn zunächst die Schuldfrage klar zu sein scheint, heißt dies nicht, dass auch der Unfallgegner dies gegenüber seinem Versicherer so angibt oder aber der gegnerische Versicherer dies auch so sieht.
Nicht nur deswegen sollten Sie gerade als Geschädigter eines Verkehrsunfalles die Geltendmachung Ihrer Schadensansprüche einem im Verkehrsrecht sachkundigen Rechtsanwalt anvertrauen.
Die Erfahrung zeigt, dass die Anerkennung der Höhe Ihrer Schadenersatzansprüche, erheblich unkomplizierter läuft, wenn Sie von Anfang an einen versierten Rechtsanwalt im Schadensunfallrecht einschalten. Außerdem verkürzt sich auch die Zeit bis zur Regulierung Ihrer Schadensersatzansprüche eines Verkehrsunfalls erheblich, wenn Sie diese Aufgabe direkt einem im Verkehrsschadensrecht und Verkehrsrecht sattelfesten Rechtsanwalt übergeben.
Sobald bei einem Verkehrsunfall Personen zu Schaden kommen, ist immer auch an Schmerzensgeld zu denken. Das anlässlich eines Verkehrsunfalles zu zahlende Schmerzensgeld hängt im Wesentlichen von der Schwere der Verletzungen ab.
Bei der Zahlung von Schmerzensgeldern kann der Rechtsanwalt sowohl bei der Abwehr unberechtigter Schmerzensgeldforderungen behilflich sein, als auch im umgekehrten Fall die Durchsetzung einer Schmerzensgeldzahlung erwirken.
Es bestehen oftmals erhebliche Differenzen hinsichtlich der Vorstellung von der Angemessenheit der Höhe des Schmerzensgeldes. Der Unfallverursacher oder dessen KFZ-Haftpflichtversicherung haben naturgemäß das Bestreben ein eher niedriges Schmerzensgeld zu zahlen. Der Geschädigte möchte für die erlittenen Beeinträchtigungen nicht mit einem aus seiner Sicht lächerlich niedrigen Schmerzensgeld abgespeist werden.
Hinsichtlich der Angemessenheit des Schmerzensgeldes gibt es zwar Urteile aber keine verbindlichen "Tabellen". Urteile und Sachverhalte sind nicht immer vergleichbar. Die Angemessenheit des Schmerzensgeldes ist jedes Mal eine Einzelfallprüfung. Oftmals hängt die Höhe des zu zahlenden Schmerzensgelds auch von dem Verhandlungsgeschick Ihres Rechtsanwaltes ab.
Streng genommen stellt jeder Verkehrsunfall auch eine potentielle Straftat dar. Ist ein KFZ beschädigt, liegt eine mögliche Sachbeschädigung vor. Bei Personenschäden ist immer auch an eine strafrechtlich relevante Körperverletzung oder gar Tötung zu denken. Für Herrn Rechtsanwalt Axmann als Fachanwalt für Strafrecht bildet das Verkehrsstrafrecht einen wichtigen Teil seiner anwaltlichen Tätigkeit.
Die wesentlichen strafrechtlichen Vorschriften des Verkehrsstrafrechts im Strafgesetzbuch sind:
Strafrechtlich relevante Vorschriften aus dem Straßenverkehrsgesetz sind:
In beiden Fällen handelt es sich um Straftaten.
Die unerlaubte Entfernung vom Unfallort ist in manchen Fällen auch noch im Nachhinein heilbar. Bei allen verkehrsstrafrechtlichen Vorwürfen hingegen droht neben einer Strafe als sogenannte Nebenfolge der Verkehrsstraftat auch die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Jeder Vorwurf einer Straftat im Verkehrsrecht sollte nicht nur aus diesen Gründen ernst genommen werden. Es ist daher zu empfehlen, den Vorwurf durch einen im Verkehrsstrafrecht erfahrenen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, wie Herrn Axmann aus Dortmund, prüfen zu lassen.
Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsrecht können Bußgelder zur Folge haben.
Es stellt sich die Frage: Soll Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt werden? Hier ist nicht nur die Höhe des Bußgeldes entscheidend. Oftmals spielen auch taktische Fragen im Zusammenhang mit dem Fahrerlaubnisrecht eine entscheidende Rolle. Die komplexe verkehrsrechtliche Problematik des Führerscheinrechts bedarf einer Beratung eines auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwalts wie Fachanwalt und Rechtsanwalt Dieter Axmann.
Hier handelt es sich immer um eine Einzelfallprüfung, die mit der nötigen Sicherheit für den Mandanten nur von einem kompetenten Rechtsanwalt im Verkehrsrecht und Führerscheinrecht durchgeführt werden kann.
Da im Falle eines Einspruches Fristen einzuhalten sind, empfehle ich als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht und Führerscheinrecht immer möglichst zeitnah einen Anwalt aufzusuchen.
Sehen Sie sich mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert? Ist ein Angehöriger in Haft? Bei mir sind Sie richtig! Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit Kanzlei in Dortmund habe ich langjährige Erfahrung im Strafrecht. Alle Haupt- und Nebenbereiche des Strafrechts sind mir bestens geläufig. Nehmen Sie umgehend telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu mir auf: Wenn Sie nicht aus Dortmund kommen, für mich kein Problem. Meine Tätigkeit als Rechtsanwalt und Strafverteidiger erstreckt sich über ganz Nordrhein-Westfalen. Auch über NRW hinaus, bundesweit, können Sie auf mich zählen!
Anwalt Strafrecht Dortmund – Dieter Axmann
Auch in NRW und sogar bundesweit!